Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23.09.2020, Az.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung von Äußerungen in einer Wortberichterstattung in Anspruch, die am 08.10.2016 in dem Magazin F. und online unter www.f. .de unter der Überschrift "Richtig in die Haare bekommen" erschienen ist.
Der streitgegenständliche Artikel ist als Anlagenkonvolut K 4 vorgelegt worden.
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