I. Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 8.4.2022 in Ziff. I teilweise abgeändert:
1. Die Klage wird auch bezüglich der in Ziff. 1 b) enthaltenen Äußerung (Die Klägerin habe Extremisten und Wirrköpfe nicht aus der AfD ausschließen wollen, namentlich: "Eigentlich fordert L...... Selbstverständlichkeiten, doch die Vorstandskollegen stoppen ihn. Noch nicht einmal Extremisten und Wirrköpfe wollen sie ausschließen.") abgewiesen.
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