Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2020, Az.
Der Verfügungskläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Streitwert: 10.000,00 €
I.
Der Verfügungskläger begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Unterlassung einer Äußerung der Verfügungsbeklagten in einem Interview vom 20. Oktober 2019 in der Tageszeitung "Augsburger Allgemeine".
1.
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