Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.07.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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