1. Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger wird die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts vom 17.12.2021 abgeändert und der Streitwert für das Verfahren erster Instanz auf 15.000,- € bis zum 7.11.2021 und auf 10.000,- € ab diesem Zeitpunkt festgesetzt.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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