Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. November 2021 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in Bezug auf den Kläger über den Verdacht zu berichten, der Kläger habe zu Kollegen gesagt "Fickt ihr die mal alle, das ist nichts mehr für mich", wenn dies geschieht wie in dem Artikel "Spy-Cams und eine Penistorte", der gleichlautend und mit gleicher Bebilderung am 6. November 2020 auf der Internetseite der Beklagten (Anlage 1 zur Klageschrift) und in der am 7. November 2020 erschienenen Ausgabe des Nachrichtenmagazins "A" (Anlage 2 zur Klageschrift) veröffentlicht worden ist und folgenden Inhalt hat:
Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, das in den vorbezeichneten Artikel eingefügte Foto des Klägers erneut - wie geschehen - zu veröffentlichen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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