OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.05.2022
11 W 32/21
Normen:
ZPO § 935; ZPO § 940; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 11.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 03 O 304/21

Unterlassungsanträge in Bezug auf identische oder kerngleiche Aussagen in der zweiten Auflage eines BuchesGegen die Erstauflage des Buches gerichtetes EilverfahrenDeckungsgleiche AngriffeRechtsschutzbedürfnis und Verfügungsgrund

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.05.2022 - Aktenzeichen 11 W 32/21

DRsp Nr. 2022/11582

Unterlassungsanträge in Bezug auf identische oder kerngleiche Aussagen in der zweiten Auflage eines Buches Gegen die Erstauflage des Buches gerichtetes Eilverfahren Deckungsgleiche Angriffe Rechtsschutzbedürfnis und Verfügungsgrund

1. Wenn der Autor eines Buches, das sich kritisch mit der Tätigkeit eines Medienunternehmens beschäftigt, in der zweiten Auflage seines Buches Aussagen trifft, die von dem Medienunternehmen bereits in einem vorangegangenen, gegen die Erstauflage gerichteten Eilverfahren angegriffen worden sind, so steht bei Identität bzw. Kerngleichheit der Aussagen in der Zweitauflage einer erneuten Rechtsverfolgung die Rechtshängigkeit des ersten Eilverfahrens entgegen.2. Wurden in diesem Fall identische oder kerngleiche Aussagen in der Erstauflage bereits in einem vorangegangenen Eilverfahren rechtkräftig verboten, fehlt für eine erneute Rechtsverfolgung der Aussagen in der Zweitauflage in einem Verfügungsverfahren das Rechtsschutzbedürfnis.3. Wurden in diesem Fall identische oder kerngleiche Aussagen in der Erstauflage in einem vorangegangenen Eilverfahren nicht angegriffen, fehlt für eine Rechtsverfolgung der Aussagen in der Zweitauflage in einem Verfügungsverfahren der Verfügungsgrund.

Tenor