I.
Der Senat hat mit Beschluss vom 29. April 2003 den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides 1998 abgelehnt und im Übrigen das Verfahren eingestellt. Die Beschwerde ist nicht zugelassen worden. Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt des Beschlusses Bezug genommen. Der Beschluss ist mit einfachem Brief der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zugesandt worden (Absendung bei Gericht am 12. Mai 2003).
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