Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur werden der Betroffenen auferlegt. Die Auslagen der Beigeladenen tragen sie selbst.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um Rechtmäßigkeit und Auslegung der Karenzzeitenregelungen des §
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