Die Beteiligten streiten über die Frage der gewerbesteuerlichen Unternehmensidentität bei Verlegung der Verkaufsstelle.
Die Klägerin betreibt einen ...Betrieb (gewerbliches Einzelunternehmen) in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG. Das Unternehmen ist Franchisenehmer der A-GmbH & Co. KG (jetzt A GmbH & Co. Franchise Center KG) und gehört zur B Holding GmbH (A Gruppe).
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