FG Münster vom 11.01.2001
3 K 1251/99 G, F
Fundstellen:
DB 2001, 1534
EFG 2001, 649

Unternehmensidentität bei vortragsfähigem Gewerbeverlust

FG Münster, vom 11.01.2001 - Aktenzeichen 3 K 1251/99 G, F

DRsp Nr. 2001/13278

Unternehmensidentität bei vortragsfähigem Gewerbeverlust

Von der für einen vortragsfähigen Gewerbeverlust notwendigen Unternehmensidentität i.S. des §10 a GewStG kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn nur das gesamte bewegliche Betriebsvermögen erworben wird.

Für die Praxis:

Das FG verneinte im Streitfall die erforderliche Unternehmensidentität, weil das Betriebsgrundstück mit Werkhallen und Büros anderweitig - und nicht an den vermeintlichen "Betriebsfortführer" - verkauft worden war. Mit dem Verkauf wurde außerdem der bisherige Standort aufgegeben. Bereits der Verkauf des Grundstücks bedeutete deshalb eine maßgebliche Auflösung der betrieblichen Organisation des bisherigen Unternehmens.

Fundstellen
DB 2001, 1534
EFG 2001, 649