Streitig ist die Versagung von Sonderabschreibungen nach dem Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes vom 05.08.1971 (BGBl. I 1237 -
Die Kläger erwarben mit notariellem Kaufvertrag vom 05.03.1994 - vermittelt durch die Zeugin C... (C) - jeweils zu gleichen ideellen Anteilen die Eigentumswohnung Nr. 1 zum Kaufpreis von 200.000 DM zuzüglich 30.000 DM MWSt. Mit notariellem Kaufvertrag vom 12.11.1994 erwarb der Kläger zu alleinigem Eigentum die Eigentumswohnung Nr. 2 im selben Objekt für 170.000 DM.
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