FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.02.2006 13 K 166/01
Normen:
DBA CHE Art. 4 Art. 11 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1394
EFG 2006, 1175
Unterscheidung zwischen Wohnsitz und Wohnstätte nach DBA-Schweiz
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2006 - Aktenzeichen 13 K 166/01
DRsp Nr. 2006/11545
Unterscheidung zwischen Wohnsitz und Wohnstätte nach DBA-Schweiz
Eine Wohnung wird nicht durch ihre intensive Nutzung, sondern durch die objektiv zu ihr bestehende persönliche Bindung zur ständigen Wohnstätte i. S. d. Art. 4 Abs. 2 S. 1 DBA-Schweiz. Eine ständige Wohnstätte liegt danach z. B. dann vor, wenn die Wohnung zu beruflichen Zwecken und nicht nur gelegentlich bewohnt wird, wenn sie also mehr als nur bereitgehalten wird.
Normenkette:
DBA CHE Art. 4 Art. 11 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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