KG - Beschluss vom 28.02.2012
25 W 88/11
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 26.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 99 AR 1872/11

Unterscheidungskraft der Firma einer Unternehmergesellschaft; Maßgeblichkeit der Gründungssatzung für die Gründungskosten der Gesellschaft; Anforderungen an die Konkretisierung der Gründungskosten in der Gründungssatzung

KG, Beschluss vom 28.02.2012 - Aktenzeichen 25 W 88/11

DRsp Nr. 2012/8298

Unterscheidungskraft der Firma einer Unternehmergesellschaft; Maßgeblichkeit der Gründungssatzung für die Gründungskosten der Gesellschaft; Anforderungen an die Konkretisierung der Gründungskosten in der Gründungssatzung

Die Beschwerde der Beteiligten vom 30. September 2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26. September 2011 wird bei einem Wert von 3.000 € zurückgewiesen.

Gründe: