FG Düsseldorf, vom 11.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3215/08
Unterwerfung von Erwerbsminderungsrenten der Jahre 2005 und 2006 mit einem Besteuerungsanteil von 50 % bzw. 19 %; Anforderungen an das Vorliegen einer abgekürzten Leibrente
BFH, Urteil vom 13.04.2011 - Aktenzeichen X R 19/09
DRsp Nr. 2011/13018
Unterwerfung von Erwerbsminderungsrenten der Jahre 2005 und 2006 mit einem Besteuerungsanteil von 50 % bzw. 19 %; Anforderungen an das Vorliegen einer abgekürzten Leibrente
NV: Die Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes gilt auch für nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten, die zwar bis zum 31. Dezember 2004 entstanden, jedoch erst nach der Systemumstellung dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.