BFH vom 14.08.1997
III B 58/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 83

Unterzeichnung des Investitionszulagenantrags

BFH, vom 14.08.1997 - Aktenzeichen III B 58/97

DRsp Nr. 1998/9303

Unterzeichnung des Investitionszulagenantrags

Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum nicht hinreichend geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Unterzeichnung eines Investitionszulagenantrags durch einen Bevollmächtigten aufgrund rechtsgeschäftlich erteilter Vertretungsmacht (z.B. Prokuristen) für eine wirksame Antragstellung ausreicht. Die Vollziehung eines Investitionszulagenbescheids ist aber auszusetzen, wenn das Finanzamt im Hinblick auf die Unterzeichnung des Antrags durch einen Bevollmächtigten die zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gewährte Zulage im nachhinein versagt.

Für die Praxis:

Beim BFH sind zu dieser Frage bereits die Revisionen III R 5/97 (Unterzeichnung des Investitionszulagenantrags vom Buchhalter "i.A.") sowie III R 26/97 (Unterzeichnung durch den Steuerberater des Anspruchsberechtigten) anhängig.

Fundstellen
BFH/NV 1998, 83