Unvollständige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
FG Niedersachsen, Beschluss vom 28.01.2015 - Aktenzeichen 15 K 196/14 (PKH)
DRsp Nr. 2015/5812
Unvollständige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Zu den Voraussetzungen der Bewilligung von PKH.Nach § 117 Abs. 2ZPO sind dem Antrag auf PKH eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen.Macht ein fachkundig vertretener Antragsteller im PKH-Bewilligungsverfahren unvollständige Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, kann der PKH-Antrag ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Anforderungen des § 117ZPO abgelehnt werden.