Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 25. Februar 2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.439,77 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Befristung eines Arbeitsvertrages.
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