1. Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 25.10.2016 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung, d. h. die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts und die Übertragung einer geringer vergüteten Tätigkeit, sowie die Wirksamkeit einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Änderungskündigung.
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