OLG Köln - Beschluss vom 07.01.2019
2 Wx 379/18
Normen:
FamFG § 24 Abs. 1 ; GBO § 53 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
FGPrax 2019, 158
NotBZ 2019, 466
Vorinstanzen:
AG Eschweiler, vom 10.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen SG

Unwirksame Zuweisung eines Sondernutzungsrechts durch den BerechtigtenKlarstellende Heilung durch notarielle Eigenurkunde

OLG Köln, Beschluss vom 07.01.2019 - Aktenzeichen 2 Wx 379/18

DRsp Nr. 2019/10146

Unwirksame Zuweisung eines Sondernutzungsrechts durch den Berechtigten Klarstellende Heilung durch notarielle Eigenurkunde

Eine unwirksame Zuweisung eines Sondernutzungsrechts durch den Berechtigten, kann der Notar nicht mittels der ihm eingeräumten Vollzugsvollmacht durch Erstellung einer Eigenurkunde klarstellend heilen, da insoweit der Gegenstand des Rechtsgeschäfts ausgewechselt wird.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 16.10.2018 wird der am 10.10.2018 erlassene Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Eschweiler, SG -8610-9, aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, einen Widerspruch gegen die Eintragung der Zuweisung des Sondernutzungsrechts an der im Rubrum bezeichneten doppelstöckigen Garage Nr. 19 zu dem im Grundbuch des Amtsgerichts Eschweiler von Stolberg in Blatt .... eingetragenen Wohnungserbbaurecht einzutragen.

Normenkette:

FamFG § 24 Abs. 1 ; GBO § 53 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.