Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.11.2021 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Änderungskündigung.
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