Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.09.2020 -
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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