Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.11.2020 -
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung.
Der Kläger ist 54 Jahre alt, er ist bei der Beklagten seit dem 04.06.1996 als Luftsicherheitsassistent beschäftigt. Dafür erhielt er zuletzt vereinbarungsgemäß ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 3.077,85 EUR. Der Kläger ist schwerbehindert und auf der Grundlage einer unstreitig anwendbaren Tarifvertragsnorm wegen seines Alter und der von ihm zurückgelegten Dienstzeit nur noch außerordentlich kündbar.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|