OLG Naumburg - Urteil vom 27.09.2019
7 U 24/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 21.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 371/18

Unzulässige AbgasrückführungsabschalteinrichtungVorsätzliche sittenwidrige SchädigungHaftungsbegründender SchadenAnspruch eines Zweitkäufers

OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2019 - Aktenzeichen 7 U 24/19

DRsp Nr. 2020/685

Unzulässige Abgasrückführungsabschalteinrichtung Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung Haftungsbegründender Schaden Anspruch eines Zweitkäufers

1. Ein Fahrzeughersteller, der vorsätzlich eine Pkw-Motorserie mit einer unzulässigen, die Typengenehmigung in Frage stellenden Abgasrückführungsabschalteinrichtung ausstattet und diese in den Verkehr bringt, kann von dem Pkw-Käufer nach §§ 826, 31 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.