Unzulässige Klage; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
BFH, Beschluß vom 09.03.1999 - Aktenzeichen VIII B 76/98
DRsp Nr. 1999/5810
Unzulässige Klage; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Hat das FG die Klage als unzulässig abgewiesen und betrifft die streitige Rechtsfrage die Begründetheit der Klage, so ist eine Rechtsfrage nicht klärungsfähig.