FG Köln - Urteil vom 27.01.2011
14 K 1236/09
Normen:
FGO § 67;

Unzulässige Klagehäufung bei Umstellung der Klage gegen Aufteilungsbescheide auf Nichtigkeit von Einkommensteuerbescheiden

FG Köln, Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen 14 K 1236/09

DRsp Nr. 2012/22278

Unzulässige Klagehäufung bei Umstellung der Klage gegen Aufteilungsbescheide auf Nichtigkeit von Einkommensteuerbescheiden

Hat sich der Kläger im Finanzgerichtsverfahren bisher ausschließlich gegen Einkommensteuer-Aufteilungsbescheide von Ehegatten gewandt, stellt er dann jedoch die Wirksamkeit der der Aufteilung zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide in Abrede, so liegt eine nachträgliche objektive Klagehäufung dar, die nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 67 FGO zulässig ist.

Normenkette:

FGO § 67;

Tatbestand

Der Beklagte erließ am 31.01.2008 auf Antrag der Klägerin und ihres Ehemannes Aufteilungsbescheide über die Einkommensteuerschuld 1992 und 1996. Auf die Klägerin entfiel jeweils ein Anteil von 100 v. H. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Bescheide Bezug genommen.

Gegen die Bescheide wurde Einspruch eingelegt, ohne dass dieser begründet wurde.

Das Einspruchsverfahren verlief erfolglos. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Einspruchsentscheidung vom 13.03.2009, zugestellt mit Postzustellungsurkunde am 19.03.2009, Bezug genommen.