Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 23. Juni 2022 (
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2) tragen die Beklagte und die Beigeladene zu 1) je zur Hälfte.
III.Die Revision wird zugelassen.
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