OLG Zweibrücken - Urteil vom 07.02.2002
4 U 90/01
Normen:
UWG § 1 § 3 ; StBerG § 8 § 57 a ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1066
OLGReport-Zweibrücken 2002, 375
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, - Vorinstanzaktenzeichen O 240/00

Unzulässige Werbung durch Lohnsteuerhilfeverein - Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot bei Werbung mit Marktführerschaft

OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.02.2002 - Aktenzeichen 4 U 90/01

DRsp Nr. 2002/6864

Unzulässige Werbung durch Lohnsteuerhilfeverein - Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot bei Werbung mit "Marktführerschaft"

»Die Behauptung eines Lohnsteuerhilfevereins in Stellenanzeigen, er sei "einer der beiden führenden Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland" bzw. "der neue Marktführer" verstößt gegen das Sachlichkeitsgebot (§§ 8, 57 a StBerG) und ist darüber hinaus eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung.«

Normenkette:

UWG § 1 § 3 ; StBerG § 8 § 57 a ;

Tatbestand:

Die Parteien sind anerkannte Lohnsteuerhilfevereine und überregional tätige Wettbewerber. Beide unterhalten u. a. Beratungsstellen in der Region Sch....

Der Beklagte, der seit über 25 Jahren als Lohnsteuerhilfeverein zugelassen ist, betreut in rund 2000 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet über 320 000 Mitglieder. Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland existiert ein weiterer Verein mit einer vergleichbaren Größenordnung, die L... B... e.V., die über ca. 180 Beratungsstellen ebenfalls mehr als 300 000 Mitglieder betreut. Der Beklagte macht einen jährlichen Umsatz von über 51 Mio. DM. Der Kläger ist nur etwa halb so groß wie der Beklagte.