I. Der Antragsteller, Kläger, Revisionskläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) begehrt in der Sache die steuermindernde Berücksichtigung von Prozessaufwendungen bei den Einkommensteuerfestsetzungen für 1989 und 1990 als Betriebsausgaben bei seinen selbständigen Einkünften als Rechtsanwalt oder als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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