LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.02.2020
3 SaGa 7 öD/19
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 18.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ga 28 öD/19

Unzulässiger Versuch der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin durch FreistellungUmfassende Interessenabwägung bei einstweiliger Verfügung auf Beschäftigung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2020 - Aktenzeichen 3 SaGa 7 öD/19

DRsp Nr. 2021/8709

Unzulässiger Versuch der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin durch Freistellung Umfassende Interessenabwägung bei einstweiliger Verfügung auf Beschäftigung

1. Eine Freistellung nach Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit zur Erzwingung und Durchführung von Verhandlungen über die Aufhebung eines Anstellungsverhältnisses, das ungekündigt und aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit sowie Sonderkündigungsschutzes nicht ordentlich kündbar ist, kann rechtsmissbräuchlich und nicht schutzwürdig sein.2. Zum Vorliegen der Voraussetzungen eines - besonderen - Beschäftigungsinteresses

In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsanspruch. Dies folgt aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Diesem Anspruch können nur überwiegende und besonders schutzwürdige Interessen des Arbeitgeber entgegenstehen. Ein Wechsel des Chefarztes bedeutet für sich kein besonders schutzwürdiges Interesse daran, mit der bisherigen geschäftsführenden Oberärztin nicht mehr zusammenzuarbeiten und sie vom Dienst zu suspendieren.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 18.12.2019 - Az. 7 Ga 28 öD/19 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.