1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 14.07.2020 -
Die Betriebsratswahl vom 25. - 29.11.2019 wird für unwirksam erklärt.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
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