Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhob gegen Schätzungsbescheide des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) über Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 1996 sowie über Feststellungen gemäß §
Zuvor hatte die Klägerin beantragt, Richter am FG A wegen Befangenheit abzulehnen. Das FG hatte dieses Ablehnungsgesuch --ohne Mitwirkung von Richter am FG A-- durch Beschluss vom 24. März 1999 abgewiesen, woraufhin die Klägerin am 14. April 1999 Beschwerde erhob. Das FG beschloss am 27. Mai 1999, dieser Beschwerde nicht abzuhelfen.
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