FG Düsseldorf - Beschluss vom 01.08.2005
4 V 2072/05 A (VTa, Z, EU)
Normen:
TabStG § 12 Abs. 1 § 19 § 20 Abs. 2 Nr. 5 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet - Tabaksteuer; unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet; Kenntnis der Beteiligten

FG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2005 - Aktenzeichen 4 V 2072/05 A (VTa, Z, EU)

DRsp Nr. 2005/14542

Unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet - Tabaksteuer; unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet; Kenntnis der Beteiligten

Für die Entstehung der Tabaksteuerschuld aufgrund des Verbringens von Zigaretten zu gewerblichen Zwecken aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedsstaats in das deutsche Steuergebiet kommt es nicht darauf an, ob die an dem Verbringungsvorgang Beteiligten, also etwa der Fahrer des für den Transport eingesetzten LKWs, von der geschmuggelten Ware Kenntnis haben oder diese ohne ihr Wissen im Fahrzeug versteckt oder verheimlicht wurde.

Normenkette:

TabStG § 12 Abs. 1 § 19 § 20 Abs. 2 Nr. 5 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Der Antragsteller, der an Firmen des Transportgewerbes - unter anderem mit Sitz in A - beteiligt ist, wendet sich im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Festsetzung von Tabaksteuer durch den Antragsgegner.