Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 27.02.2017 wird zurückgewiesen
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) ersetzenden Eingliederungsverwaltungsaktes (EG-VA).
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