Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 03.12.2018 gegen den Kostenbescheid der Bundesnetzagentur vom 24.10.2018 im Verfahren BK6-17-205 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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