1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig sind die Festsetzung der Umsatzsteuer 2006 sowie die Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsberichts.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine mit Vertrag vom 4. November 2002 gegründete GmbH. Geschäftsführer ist M. Unternehmensgegenstand ist die Vermarktung von Datenträgern, datenträgerbasierenden Systemen, Etablierung von Kommunikationssystemen wie z. B. medizinischen Internetportalen sowie Aufbau und Vermarktung von Hard- und Softwaresystemen im Bereich des Gesundheitswesens. Am 21. Februar 2008 hat das Amtsgericht Wolfratshausen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin mangels Masse abgelehnt.
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