LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2022
L 3 R 316/21
Normen:
SGG § 54 Abs. 2; SGG § 153 Abs. 1; SGB VI;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 05.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 310/19

Unzulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Rentenanpassungsbescheid in der gesetzlichen RentenversicherungRechtmäßigkeit der Fortschreibung einer Absenkung des Zugangsfaktors

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2022 - Aktenzeichen L 3 R 316/21

DRsp Nr. 2023/6703

Unzulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Rentenanpassungsbescheid in der gesetzlichen Rentenversicherung Rechtmäßigkeit der Fortschreibung einer Absenkung des Zugangsfaktors

Die Klage gegen einen Bescheid zur Umsetzung einer Rentenanpassung ist unzulässig, wenn sie sich gegen die Fortschreibung einer Absenkung des Zugangsfaktors richtet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 5. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 54 Abs. 2; SGG § 153 Abs. 1; SGB VI;

Tatbestand

Der Kläger macht geltend, die ihm gewährte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit sei falsch berechnet.