FG Hessen, vom 12.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 226/13
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
BFH, Beschluss vom 05.03.2014 - Aktenzeichen IX B 119/13
DRsp Nr. 2014/5587
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
NV: Allgemeine Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.
Die behauptete materiell-rechtliche Unrichtigkeit des finanzgerichtlichen Urteils kann für sich genommen die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.