I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 22. August 2019 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Streit steht die von der Arbeitgeberin beantragte Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds.
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