Der Antrag wird abgewiesen.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
I.
Der Antragsteller war im Streitjahr alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der im Jahr 2016 gegründeten C... GmbH (im Weiteren: "GmbH"), die in D... ein Restaurant betrieb. Bei der GmbH fand eine Außenprüfung statt, die zur Feststellung von verdeckten Gewinnausschüttungen -vGA- führte, die dem Antragsteller zuzurechnen seien.
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