Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage S
I.
Streitig ist die Vollziehung der mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 3.8.2011 in Gestalt des Bescheides vom 26.9.2011 und des Widerspruchsbescheides vom 19.6.2012 geltend gemachten Beitragsforderung in Höhe von (nunmehr noch) 31.187,90 Euro einschließlich Säumniszuschlägen in Höhe von 7.555,50 Euro.
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