Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Arzneimittelregress in Höhe von 87.302,32 Euro wegen Verordnungen des Arzneimittels Jurnista für sämtliche Quartale in den Jahren 2012 und 2013.
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