BFH vom 09.03.1994
II B 35/94

Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung

BFH, vom 09.03.1994 - Aktenzeichen II B 35/94

DRsp Nr. 1997/8590

Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung

Der Beschluß des BFH, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wird, ist grundsätzlich unabänderbar. Die Gegenvorstellung gegen einen solchen Beschluß ist nicht statthaft.