1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Kläger zu Recht für Abgabenschulden der Firma X GmbH (GmbH) in Haftung genommen worden ist.
Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer der im Jahr 2004 gegründeten GmbH. Unternehmensgegenstand war die Vermarktung von Datenträgern, datenträgerbasierenden Systemen, Etablierung von Kommunikationssystemen wie z. B. medizinischen Internetportalen sowie Aufbau und Vermarktung von Hard- und Softwaresystemen im Bereich des Gesundheitswesens. Seit 4. September 2009 befindet sich die GmbH in Liquidation.
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