Der Kläger, der mit der Klägerin, seiner Ehefrau, zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wird, war seit 1998 mit 50 % am 50.000,00 DM betragenden Stammkapital der T...mbh (im Folgenden: GmbH) beteiligt. Mit notariellem Vertrag vom 22. Dezember 2008 veräußerte und übertrug er diese in seinem Privatvermögen gehaltene Beteiligung - wie auch der zweite Gesellschafter - an seinen Sohn zu einem Kaufpreis von 1,00 €. Das auf den veräußerten Anteil entfallende Gewinnbezugsrecht ging mit Wirkung zum 31. Dezember 2008, 23 Uhr, über.
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