Unzulässigkeit einer Klage bei Widerruf eines Haftungsbescheids nach Klageerhebung mit Wirkung für die Zukunft
FG Sachsen, Urteil vom 30.03.2009 - Aktenzeichen 8 K 1057/07
DRsp Nr. 2009/10603
Unzulässigkeit einer Klage bei Widerruf eines Haftungsbescheids nach Klageerhebung mit Wirkung für die Zukunft
1. Hat das Finanzamt einen Haftungsbescheid für Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer in Gestalt der Einspruchsentscheidung nach Klageerhebung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, wird die Klage mangels Beschwer unzulässig.2. Unerheblich ist, ob der Haftungsbescheid rechtswidrig war und er deshalb - auch mit Wirkung für die Vergangenheit - hätte zurückgenommen werden können. Auch im Falle eines rechtswidrigen Widerrufs des Haftungsbescheids kommt einer Rechtsverletzung des Haftungsschuldners nicht mehr in Betracht.