Die Beschwerde wird verworfen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde ist nach §
Der mit der Beschwerde angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist den Bevollmächtigten des Antragstellers ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 5. Juni 2019 zugestellt worden. Somit wäre die Beschwerdebegründung bis spätestens 5. Juli 2019 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen gewesen (§
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