Die Beschwerde wird verworfen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde ist nach §
Der mit der Beschwerde angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist der Bevollmächtigten des Antragstellers ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 30. Januar 2019 zugestellt worden. Somit wäre die Beschwerdebegründung bis spätestens 28. Februar 2019 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen gewesen (§
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §
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