Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 21.01.2021 -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3)Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten.
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