FG Münster, vom 12.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 255/04
Unzureichende Sachaufklärung im Falle nicht beachteten Vortrags einer Partei über die Tätigkeit bei Erfüllung einzelner Aufträge über einen abgerechneten Umfang hinaus
BFH, Beschluss vom 01.07.2009 - Aktenzeichen VIII B 12/09
DRsp Nr. 2009/21833
Unzureichende Sachaufklärung im Falle nicht beachteten Vortrags einer Partei über die Tätigkeit bei Erfüllung einzelner Aufträge über einen abgerechneten Umfang hinaus
Der geltend gemachte Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) unzureichender Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) liegt vor. Auf ihm kann die Entscheidung auch beruhen.
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